先看一下新外國人法的相關原文︰ Abschnitt 3 §16 (4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der § § 18 bis 21 von Auslaendern besetzt werden darf, verlaengert werden.